Honorar:Das Honorar richtet sich, wenn nicht ausdrücklich als Pauschalhonorar vereinbart, nach dem ermittelten Verkehrswert und orientiert sich an der Gebührenordnung der bayerischen Gutachterausschüsse (Gutachterausschußverordnung - BayGaV vom 05.04.2005) bzw. der daraus abgeleiteten Gebührentabelle des Gutachterausschusses München.
Angebot:
Auf Wunsch erhalten Sie gerne ein individuell zugeschnittenes Honorar-Angebot für Ihren Bedarf.